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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Durch Erkrankungen oder Verletzungen kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er keine Entscheidungen über seine medizinische Behandlung mehr treffen oder Wünsche äußern kann. Dann ist es gut, vorbereitet zu sein. Was moderne Intensivmedizin leisten kann und worauf man bei der Vorsorgeregelung achten sollte, erläutert der erfahrene Chefarzt Dr. Klaus Welslau im Gesundheitsforum Oelde am Marienhospital am Mittwoch, 27. März

Ort

Cafeteria (UG)

Termine

Mi, 27.03.2024, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

Gesundheitsforum Oelde 

Im Notfall geht die Verantwortung nicht automatisch an die Angehörigen über. Selbst Ehepartner sind ohne Vollmacht nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten. Um in einem solchen Fall die gerichtliche Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, gilt es frühzeitig vorzusorgen. 

  • Wann ist man nicht mehr geschäftsfähig?
  • Was kann moderne Intensivmedizin leisten?
  • Wer darf im Notfall über die weitere medizinische Behandlung entscheiden?
  • Wann benötigt man eine Patientenverfügung, wann eine Vorsorgevollmacht? 
  • Was passiert, wenn man keine Vorsorgeregelung getroffen hat?

Referent & Termin

Was genau man unter einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht versteht und welche Unterschiede zu beachten sind, darauf geht Dr. Klaus Welslau im Vortrag näher ein. Im Anschluss daran werden individuelle Fragen der Teilnehmer beantwortet. Los geht es am Mittwoch, 27. März, um 17.00 Uhr in der Cafeteria (UG) im Marienhospital, Spellerstraße 16. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenfrei.