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Fachbereich

Unfallchirurgie

Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie

Herzlich willkommen auf der Website unserer Fachabteilung. Als Krankenhaus der Grundversorgung sind wir Ihr verlässlicher Ankerpunkt bei Unfällen und Verletzungen des Bewegungsapparates. Unser Ziel ist es, Ihnen durch moderne Therapieverfahren eine schnelle Genesung und die Rückkehr in Ihren Alltag zu ermöglichen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unserem weiteren Schwerpunkt  Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Unser Leistungsspektrum

Wir versorgen sämtliche Verletzungen an Muskeln, Sehnen, Knochen und Gelenken nach aktuellen medizinischen Standards.

Akute Traumatologie: Behandlung sämtlicher Knochenbrüche (Frakturen) und Verrenkungen (Luxationen) bei Kindern und Erwachsenen.

Notfallversorgung: 24-Stunden-Bereitschaft für die Erstversorgung akuter Unfallopfer.

Gelenkchirurgie: Arthroskopische Eingriffe (Schlüssellochchirurgie) an Knie, Schulter und Sprunggelenk sowie moderner Gelenkersatz (Endoprothetik) bei Trümmerbrüchen von z. B. Schulter oder Hüfte. Der wahlweise Gelenkersatz von Knie und Hüfte erfolgt mit unserer Kooperations-Klinik Vinzenz Hospital in Rheda Wiedenbrück.

Sportverletzungen: Professionelle Versorgung von Band- und Sehnenrissen (z. B. Achillessehnenriss oder Meniskusverletzungen).

Alterstraumatologie: Spezialisierte Behandlung von Brüchen im hohen Alter unter besonderer Berücksichtigung von Begleiterkrankungen.

Arbeitsunfälle (D-Arzt): Anerkannte Anlaufstelle für Arbeits-, Wege- und Schulunfälle im Rahmen des Durchgangsarzt-Verfahrens. Wir sind zum stationären als auch ambulanten Durchgangsarzt Verfahren zugelassen.

Begutachtung 

  • sämtliche orthopädische und unfallchirurgische Fragestellungen
  • Versicherungsgutachten
  • Sozialgerichtsgutachten
  • verkehrsmedizinische Gutachten
  • Rentengutachten
  • Zusammenhangsgutachten

Warum wir?

  • Regionale Nähe & Menschlichkeit: Wir bieten Medizin auf Augenhöhe. Kurze Wege und eine persönliche Betreuung stehen bei uns im Mittelpunkt.
  • Modernste Technik: Unsere Operationssäle sind mit hochmodernen Bildwandlern und winkelstabilen Implantaten ausgestattet, die oft eine sofortige Belastbarkeit ermöglichen.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit und medizinisches Versorgungszentrum: Gemeinsam mit unserer Radiologie, Anästhesie und Physiotherapie koordinieren wir Ihren gesamten Heilungsprozess – von der Diagnose bis zur Rehabilitation. Zusätzlich besteht eine enge Verzahnung mit unserem medizinischen Versorgungszentrum in dem unsere chirurgischen Fachärzte auch tätig sind. Somit können wir Ihnen eine Komplettversorgung 7/24 im Rahmen unserer klinischen Tätigkeit aber auch im Rahmen der Praxis  bieten.

Berufsgenossenschaft

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer und Teil unseres Sozialversicherung Systems.
Die fünf Säulen des Sozialversicherung Systems sind:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitsunfall Versicherung (Berufsgenossenschaft)


Zugelassen zum Heilverfahren der Berufsgenossenschaften sind in der Regel unfallchirurgisch ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die mittlerweile auch die Zusatzbezeichnung der speziellen Unfallchirurgie haben müssen. Im stationären Bereich gibt es drei Versorgungsstufen – das Durchgangsarztverfahren (DAV), das Verletztenartenverfahren (VAV)und das Schwerstverletztenverfahren (SAV). Diese Stufen richten sich nach ihrer Verletzungsschwere und sind in einem genau beschriebenem Katalog klassifiziert.
Unser Haus ist zum DAV zugelassen, unsere Kooperationshäuser in Wiedenbrück und Gütersloh zum VAV und unsere Referenzkliniken in Bielefeld Mitte, Uni Münster oder Bergmannsheil Bochum zum SAV.

Berufserkrankung

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die man sich durch die Arbeit zuzieht. Hier ist eine einfache Übersicht, was das für Sie bedeutet:

Was genau ist eine Berufskrankheit?
Nicht jede Krankheit, die während der Arbeitsjahre auftritt, ist eine Berufskrankheit. Damit sie offiziell anerkannt wird, müssen zwei Dinge erfüllt sein:

  1. Besondere Einwirkung: Sie müssen bei der Arbeit bestimmten Einflüssen ausgesetzt sein, und zwar deutlich mehr als die restliche Bevölkerung (z. B. chemische Stoffe, extremer Lärm oder schweres Heben).
  2. Die Liste: Die Krankheit muss in der offiziellen „Berufskrankheiten-Liste“ des Staates stehen. Dazu gehören zum Beispiel Schwerhörigkeit durch Lärm, Hauterkrankungen oder bestimmte Rückenleiden.

Was ist der Unterschied zum Arbeitsunfall?

  • Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, einmaliges Ereignis (z. B. ein Sturz von der Leiter).
  • Eine Berufskrankheit entsteht schleichend über einen langen Zeitraum durch die tägliche Belastung.

Warum ist die Anerkennung wichtig?
Wenn Ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, ist nicht mehr Ihre normale Krankenkasse zuständig, sondern die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung). Das hat Vorteile für Sie:

  • Übernahme von speziellen Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen.
  • Umschulungen, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
  • In schweren Fällen die Zahlung einer Rente.

Was müssen Sie tun?
Wenn Sie oder Ihr Arzt vermuten, dass Ihre Beschwerden von der Arbeit kommen, sollte eine Verdachtsanzeige an die Berufsgenossenschaft geschickt werden. Das kann Ihr behandelnder Arzt oder der D-Arzt erledigen. Die Versicherung prüft dann genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

WICHTIG: Dokumentieren Sie frühzeitig, welchen Belastungen Sie an Ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind, um die Prüfung zu unterstützen.

Kontakt

Chefarzt 
Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie

Dr. med. (SYR) George Saada, MHBA

Chefarztsekretariat:

Petra Lotz
Tel. 02522 99-4422
Fax 02522 99-1402
E-Mail senden

Privatsprechstunde Chefarzt Dr. Saada nach telefonischer Terminvereinbarung

Im Notfall erreichen Sie unsere Zentrale Notaufnahme jederzeit ohne Voranmeldung.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne in einem individuellen Untersuchungs- und Gesprächstermin zu ihrer Erkrankung oder Ihrer Fragen.

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