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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Auf Grundlage der „Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinproduktebetreiberverordnung – MPBetreibV)“ ist im Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh gemäß § 6 MPBetreibV ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt. Diese zentrale Funktion ist Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.